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   VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276   

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VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276 (https://dejure.org/2020,2601)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276 (https://dejure.org/2020,2601)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - AN 5 K 19.00276 (https://dejure.org/2020,2601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1b
    Rechtmäßige Ausweisung und ausländerrechtliche Annexentscheidungen

  • rewis.io

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    Es bedarf der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).

    Die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierende Sperrwirkung muss sich dabei an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v.4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Eine Ausnahme kommt danach nur in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 1 B 30/16 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - juris Rn. 7. Da entsprechender Sachvortrag nicht erfolgt ist, war der Beweisanregung nicht näher zu treten.
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v.4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris, Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Dabei ist im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 13.1982 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16

    Bezeichnung einer fallübergreifenden Klärung zugänglichen Frage der

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Eine Ausnahme kommt danach nur in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 1 B 30/16 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - juris Rn. 7. Da entsprechender Sachvortrag nicht erfolgt ist, war der Beweisanregung nicht näher zu treten.
  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800

    Polytoxikomanie, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, Achtung des

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276
    Angesichts der erheblichen Rückfallquoten während einer andauernden Drogentherapie und auch noch in der ersten Zeit nach dem erfolgreichen Abschluss einer Drogentherapie kann allein aus der begonnenen Therapie noch nicht auf ein künftiges straffreies Leben geschlossen werden (BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 7; B. v. 13.5.2015 - 10 C 14.2795 - juris Rn. 4; B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.02.2014 - 10 ZB 13.1861

    Ausweisung; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 10 ZB 11.2198

    Strafrechtliche Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels; begonnene

  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 10 C 14.2795

    Zwingende Ausweisung; Heroinhandel; Recht auf Privatleben; Verhältnismäßigkeit;

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